Nutzen Sie Ihr gutes Recht!
Kostenlose Begutachtung im Schadensfall
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf ein professionelles Schadensgutachten. Als Kfz Sachverständigenbüro bewerten wir den Schaden umfassend und genau, und geben Ihnen im Anschluss einen Überblick über den entstandenen Schaden, damit Sie schnell und richtig handeln können. In der Regel werden die Kosten der Begutachtung von Ihrer Versicherung übernommen.
Anstelle einer Reparatur können Sie verlangen, dass die geschätzten Reparaturkosten an Sie gezahlt werden. Wir als KFZ Spree helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.
Auch anwaltliche Beratung steht Ihnen im Schadensfall zu
Ihr Anwalt wird Sie über die rechtlichen Schritte aufklären und dafür sorgen, dass Ihre gesetzlichen Ansprüche erfüllt werden. Auch in diesem Fall werden die Anwaltskosten seitens der Versicherung übernommen.
Sie können die Werkstatt selbst wählen
Für die Reparatur Ihres geschädigten Fahrzeugs kann die Versicherungsanstalt Sie in an eine Werkstatt deren Wahl leiten. Jedoch kann Ihre Versicherungsanstalt Sie nicht dazu zwingen, Ihr Fahrzeug dort reparieren zu lassen. Wählen Sie in jedem Fall die Werkstatt Ihres Vertrauens!
KFZ Spree kennt Ihre Rechte im Schadensfall und berät Sie kompetent und unkompliziert.
Wir freuen uns, auch Ihnen helfen zu dürfen.
Warum brauchen Sie einen Sachverständigen?
Für die „Waffengleichheit“…
Aus Erfahrung wissen wir: Die Versicherer erstatten oft nur einen Teil des Schadens, weil Ansprüche nicht gestellt oder zu Unrecht abgelehnt werden.
Was kostet Sie ein Sachverständiger?
Nichts- vorausgesetzt Sie haben den Unfall nicht Verursacht. Denn dann sind die Kosten für den Sachverständigen als Schaden van der gegnerischen Versicherung zu ersetzen. Bei einer Teilschuld hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung weiter.
Ihre möglichen finanziellen Ansprüche:
- Erstattung der Reparaturkosten
- Erstattung der Kosten für ein Erstfahrzeug
- Ersatz für den Fahrzeug-Nutzungsausfall
- Ersatz einer Wertminderung des Fahrzeugs
- Kosten für ein Gutachten des KFZ
- Behandlungskosten für Ärzte
- Kosten für Medikamente (auch Zuzahlung)
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Fahrkosten, sonstige Nebenkosten
- Rechtsanwaltskosten